Reklamationsordnung der Gesellschaft DIAMONDS INTERNATIONAL CORPORATION - D.I.C. a.s., Id-Nr.: 263 99 946, mit dem Sitz Prag 1, Široká 124/15, PLZ 110 00 (nachstehend „D.I.C." genannt)
D.I.C. konstatiert, dass der Gegenstand ihrer unternehmerischen Tätigkeit unter anderem auch Handel mit Edelsteinen und Schmuckstücken ist.
Die Schmuckstücke D.I.C. a.s. sind unter Verwendung der neuesten Herstellungsmethoden produziert, sie werden individuell geprüft und sie unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle. Sie sind mit der Punze der Tschechischen Punzbehörde gemäß des Gesetzes Nr.539/92 GBl., über Punzwesen und Prüfen von Edelmetallen versehen.
Mit Reklamationsordnung werden die Bedingungen geregelt, aufgrund deren der Käufer seine Rechte im Falle des Widerspruchs der Waren mit dem Kaufvertrag geltend macht, und weiter die Bedingungen für die Geltendmachung der Verantwortung für Mängel gegenüber dem Verkäufer, eventuell andere Rechte, die nachstehend angeführt sind.
Die Garantiezeit beginnt seit dem Datum der Übernahme der Sache durch den Käufer. Die Garantiezeit dauert bei allen Produkten allgemein 24 Monate seit dem Datum der Warenübernahme, es sei denn, der Verkäufer und Käufer vereinbaren eine längere Garantiezeit.
Im Falle der Warenlieferung im Widerspruch mit dem Kaufvertrag hat der Käufer ein Recht darauf, dass der Verkäufer die Sache in den vertragsmäßigen Zustand kostenlos und ohne unnötigen Verzug versetzt, und zwar laut der Anforderung des Käufers entweder durch Tausch der Sache oder durch Reparatur der Sache; sollte solches Verfahren nicht möglich sein, kann der Käufer einen Nachlass von dem Preis der Sache verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer nimmt Rücksicht auf den Widerspruch mit dem Kaufvertrag, der innerhalb von sechs Monaten seit der Übernahme der Sache festgestellt wird, es sei denn, aus der Natur der Sache geht hervor, dass der Käufer die Existenz des Widerspruchs schon bei der Übernahme der Sache hätte feststellen müssen. Als Übereinstimmung mit dem Vertrag wird insbesondere verstanden, dass die zu verkaufende Sache aufweist die Qualität und Gebrauchseigenschaften, die in dem Vertrag angefordert werden und die der Verkäufer, Hersteller oder sein Vertreter beschreibt oder die aufgrund der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet werden, beziehungsweise die für die Sache solcher Art gewöhnlich sind, dass sie den Anforderungen der Rechtsvorschriften entspricht, dass sie in der entsprechenden Menge, in dem entsprechenden Maß oder Gewicht ist und dass sie dem Zweck, den der Verkäufer für die Verwendung der Sache anführt oder für die die Sache gewöhnlich verwendet wird, entspricht.
Die Reklamation muss schriftlich unter der Adresse des Verkäufers: Široká 15, Prag 1, 110 00, beziehungsweise mündlich in dem Geschäft D.I.C. geltend gemacht werden, und zwar ohne unnötigen Verzug nach der Feststellung der Reklamation spätestens innerhalb der Fristen, die in dem Gesetz über Reklamation angeführt sind.
Bei der Reklamation ist es notwendig, den Beleg über Bezahlung (Rechnung, Lieferschein), Zertifikat, Garantieschein (zur Armbanduhr), Datum der Warenübernahme, Spezifikation der beanstandeten Mängel vorzulegen.
Falls es innerhalb des Verlaufs der Garantiezeit zu einem Mangel kommt, hat der Käufer folgende Rechte in Abhängigkeit von der Natur dieses Mangels und bei der Geltendmachung der Garantie:
- falls es sich um einen nichtbehebbaren Mangel handelt, Recht auf kostenlose, ordnungsgemäße und rechtzeitige Behebung des Mangels, Recht auf Austausch der mangelhaften Ware oder Komponente, es sei denn, es ist unverhältnismäßig angesichts der Natur des Mangels.
- Sollte solches Verfahren nicht möglich sein, hat er ein Recht auf einen angemessen Nachlass vom Kaufpreis oder auf Rücktritt von dem Kaufvertrag, wenn es sich um einen Mangel handelt, der nicht nichtbehebbar ist und der die ordentliche Nutzung der Ware verhindert, Recht auf Austausch der mangelhaften Ware oder auf Rücktritt von dem Kaufvertrag, dieselben Rechte hat der Verbraucher.
- wenn es sich zwar um beseitigbare Mängel handelt, wenn der Käufer jedoch die Sache wegen dem wiederholten Auftreten des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß verwenden kann. Als wiederholtes Auftreten des Mangels wird betrachtet, wenn derselbe Mangel, der die ordnungsgemäße Nutzung verhindert und der innerhalb der Garantiezeit bereits mindestens zweimal beseitigt wurde, wieder vorkommt. Unter größerer Anzahl von Mängeln wird verstanden, dass die Sache mindestens drei Mängel, die ihre ordnungsgemäße Nutzung verhindern, gleichzeitig aufweist.
- wenn es sich um andere nichtbehebbare Mängel handelt und wenn der Verbraucher den Austausch der Sache nicht verlangt, hat er Recht auf einen angemessen Nachlass vom Kaufpreis oder auf Rücktritt vom Kaufvertrag.
Die Reklamation bezieht sich nicht auf die Fälle, wo der Mangel oder die Beschädigung aufgrund unrichtiger Benutzung oder aufgrund einer anderen unrichtigen Handlung des Käufers nachweislich entstanden sind:
- nachweisliche unerlaubte Eingriffe in Gerät
- wenn der vorgelegte "Garantieschein" offensichtliche Spuren der durchgeführten Änderungen von Angaben aufweist, oder wenn sich auf dem Produkt eine Identifikations- oder Herstellungsnummer befindet, die von der in dem Garantieschein angeführten Nummer abweicht.
- Mängel, die durch natürlichen Verschleiß der Ware entstanden sind
- Mängel, die aufgrund des Eingriffs vom Käufer beziehungsweise einer anderen unberechtigten Person entstanden sind
Die Reklamation wird von dem Verkäufer anerkannt, wenn der Käufer nachweist, dass:
- das Produkt mangelhaft ist, zu diesem Zweck wird der Käufer das mangelhafte Produkt in dem Geschäft des Verkäufers vorlegen.
- sich der Mangel innerhalb der Garantizeit gezeigt hat (zu diesem Zweck wird der Käufer den Augenblick des Verkaufs nachweisen, sollte eine längere Garantiezeit für das Produkt als die allgemeine Garantiezeit gewährt werden, ist es notwendig diese Garantiezeit insbesondere mit dem Garantieschein nachzuweisen, wo sie angeführt ist).
- der Käufer nachweist, dass er das Produkt von dem Verkäufer gekauft hat (zu diesem Zweck wird der Käufer einen gültigen Verkaufsbeleg mit Angabe des Datums des Produktkaufs vorlegen, der den Einkauf der beanstandeten Ware nachweist).
Solle eine von den hier angeführten Bedingungen seitens des Käufers nicht erfüllt werden, wird die Reklamation als berechtigt nicht anerkannt und anschließend nicht erledigt.
Der Verkäufer gibt dem Käufer eine schriftliche Bestätigung darüber, wann die Reklamation geltend gemacht wurde, was ist ihr Gegenstand, was für Art und Weise der Erledigung der Reklamation angefordert wird; weiter Bestätigung über Datum und Weise der Erledigung der Reklamation, einschließlich der Bestätigung über Durchführung der Reparatur und über ihre Dauer, eventuell eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Reklamation.
Die Reklamationen werden ohne unnötigen Verzug erledigt werden, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen seit dem Tag ihrer Geltendmachung, es sei denn, der Verkäufer vereinbart mit dem Käufer eine längere Frist. Nach dem Ablauf dieser Frist hat der Verbraucher dieselben Rechte, als ob es sich um einen Mangel, der nicht behebbar ist, handeln würde.
Sollte es zum Austausch des mangelhaften Produkts gegen Neues kommen oder wenn eine Komponente des Produkts ausgetauscht wurde, beginnt eine neue Garantiefrist für das gelieferte Produkt bzw. für seine neue Komponente, wieder seit der Übernahme der neuen Sache bzw. der Sache mit der neuen Komponente. Die Garantiezeit wird um die Zeit verlängert, während der das Produkt in der Garantiereparatur war laut dem Vermerk darüber. Im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Käufer ein Recht auf die Erstattung der notwendigen Kosten, die mit der Reklamation verbunden sind. Dasselbe Recht steht dem Käufer auch für den Fall des Rücktritts vom Vertrag wegen dem Mangel an der Sache zu. Die Kosten, die mit dem Transport der Waren zu dem Kunden nach der Erledigung der Reklamation verbunden sind, werden von dem Verkäufer bezahlt.
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